Hinweisgeber:innenschutzgesetz
Das Hinweisgeber:innenschutzgesetz sieht eine anonyme Möglichkeit vor, auf mögliches Fehlverhalten in und von Unternehmen hinzuweisen, etwa für Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen, Bewerber:innen, und andere.
Wir bei Intact glauben an ein hohes Maß an Sicherheit und angemessenem Verhalten, weshalb wir dieser neuen Regelung gerne nachkommen.
Nachstehend finden Sie den Link für Meldungen nach dem neuen Gesetz sowie weitere Informationen.
Intacts Report Site – Hinweisgeber:innenschutzgesetz
Unsere anonyme Meldestelle nach dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) finden Sie unter diesem Link oder durch Anklicken des unten stehenden Buttons. Sie sind zufällig hier und möchten Intact in einer anderen Angelegenheit kontaktieren? Kontaktieren Sie uns per E-Mail.